image-preloader

Kontaktdatenerhebung

im Rahmen der Aktuell gültigen Verordnung zur Verhütung Übertragbarer Krankheiten des Landes Nordrhein-Westfalen


Verehrte Gäste, wir sind derzeit dazu verpflichtet Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten unserer Gäste zur Ermöglichung des Monitorings der Corona-Pandemie zu dokumentieren. Daher bitten wir Sie sich auf dieser digitalen Liste entsprechend zu registrieren. Ihre Daten werden für den Gastronom für maximal 4 Wochen sicher auf verschlüsselten Servern verwahrt.


Wir sind im Rahmen der Verordnungen des Landes während der aktuellen Corona Pandemie zur Datenerhebung von Kontaktdaten und Aufenthaltszeitpunkte verpflichtet. Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 S. 1 lit. c, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung. Diese Daten dienen ausschließlich der zuständigen Behörde im Bedarfsfall der Kontaktpersonennachverfolgung. Die Daten sind durch uns vier Wochen aufzubewahren und werden anschließend vernichtet.